Open Data

Die JuLis MK fordern die Etablierung eines ganzhaltigen und nachhaltigen open-data Ansatzes. Datenschutzstandards und Datensicherheit sind zu gewährleisten.

Begründung

In Bezug auf das zu entwickelnde Gewerbegebiet Hämmer II soll ein ganzheitlicher
und nachhaltiger open-data* Ansatz etabliert werden. So ist es Start-ups und
wissenschaftlichen Projekten möglich auf Daten der Kommune in anonymisierter
Form zuzugreifen. Deswegen fordern wir die umfangreiche Bereitstellung kommunal
gesammelter Daten im Rahmen eines open-data Projekts. Dies kann in enger
Kooperation mit der Wirtschaftsförderung erfolgen.
Der open-data Ansatz erhöht die Transparenz und erschafft Synergien insbesondere
im Bereich education und open access. Ferner kann durch einen implementierten
open data Ansatz die Verwaltung entlastet werden, da weniger Anfragen
beispielsweise vor Ort papierhaft gestellt werden müssen. Auch trägt der open data
Ansatz zusammen mit der Digitalisierung aller Lebensbereiche zu einer
transparenteren Datenermittlung zur Vermarktung von Immobilen etc. wie zum
Beispiel für das Gewerbegebiet Hämmer II bei.

*: Definition
Offene Daten sind sämtliche Datenbestände, die im Interesse der Allgemeinheit der
Gesellschaft ohne jedwede Einschränkung zur freien Nutzung, zur Weiterverbreitung
und zur freien Weiterverwendung frei zugänglich gemacht werden. Die
wissenschaftliche Literatur zitiert beispielhaft Lehrmaterial, Geodaten, Statistiken,
Verkehrsinformationen, wissenschaftliche Publikationen, medizinische
Forschungsergebnisse oder Hörfunk- und Fernsehsendungen. Bei Open Data kann
es sich über Datenbestände staatlicher Stellen hinaus auch um
Daten privatwirtschaftlich agierender Unternehmen, Hochschulen sowie Non-Profit-
Einrichtungen handeln.
Eine ausführlichere Definition der Kriterien für offene Daten wurde erstmals 2006 von
der Open Knowledge Foundation in der Offen-
Definition veröffentlicht. Hervorzuheben ist, dass offene Daten keine
personenbezogenen Daten oder dem Datenschutz unterliegende Daten beinhalten
dürfen.
Um die freie Nutzbarkeit offener Daten zu kennzeichnen, können geeignete freie
Lizenzen verwendet werden. Lizenzen, die die Nutzung der Daten einschränken,
beispielsweise indem sie Veränderungen oder kommerzielle Nutzung untersagen,
entsprechen nicht der Vereinbarung der „Berliner Erklärung über offenen Zugang zu
wissenschaftlichem Wissen“ und der Offen-Definition und gelten somit nicht als
offene Daten.“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Open_Data, Zugriff am 20. 05. 12.)